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   OLG Köln, 20.01.1994 - 7 U 127/93   

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https://dejure.org/1994,2281
OLG Köln, 20.01.1994 - 7 U 127/93 (https://dejure.org/1994,2281)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.01.1994 - 7 U 127/93 (https://dejure.org/1994,2281)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Januar 1994 - 7 U 127/93 (https://dejure.org/1994,2281)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz aus dem Gesichtspunkt einer Amtspflichtverletzung; Erstattung von ungedeckten Heimpflegekosten durch den Sozialhilfeträger; Anwendung des Grundsatzes der Geschäftsführung ohne Auftrag im Sozialhilferecht; Ersatzanspruch eines Nothelfers bei Untätigkeit ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pflege im Altenheim, Fragen aus Zivilrecht und BSHG

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 670; BGB § 677; BGB § 683; BGB § 839; BSHG § 121
    Amtspflichten bei Bewilligung von Sozialhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 670, 677, 683, 839; BSHG § 121; GG Art. 34
    Amtspflicht bei Bewilligung von Sozialhilfe - Amtshaftung, Sozialhilfe, Pflegeheim

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Heimbewohner starb, bevor über Sozialhilfe entschieden wurde - Das Sozialamt muss dem Altenheim trotzdem die Pflegekosten erstatten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 570
  • VersR 1995, 784
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.11.1960 - VII ZR 82/59

    Geschäftsführung ohne Auftrag für Krankenkasse

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.1994 - 7 U 127/93
    Insoweit gilt für die Sozialhilfe nichts anderes als für die Krankenpflege, die von den Kassen ebenfalls als Sachleistung geschuldet wird, obwohl in der Praxis regelmäßig nur die Kosten erstattet werden (BGHZ 33, 251, 254 f).

    Daß der Anspruch auf Sozialhilfe öffentlich-rechtli-cher Natur ist, steht der Anwendung des § 677 nicht entgegen (vgl. zu ähnlich gelagerten Fällen: BGHZ 33, 251; BSGE 67, 100).

    Insoweit gilt für den § 121 BSHG der gleiche Gedanke wie für die Nothilferegelungen des § 539 Nr. 9 RVO, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ebenfalls nicht die Wirkung haben, daß die allgemeinen Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag ausgeschlossen sind (BGHZ 33, 251, 257).

  • BVerwG, 02.04.1987 - 5 C 67.84

    Dritter - Aufwendungserstattung - Hilfe im Eilfall - Sozialhilfeträger -

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.1994 - 7 U 127/93
    Der Anspruch setzt voraus, daß der Nothelfer tätig geworden ist, bevor der Sozialhilfeträger von dem Hilfefall Kenntnis erlangt (BVerwGE 77, 181, 185 f).

    Die Abtretungserklärung des Nachlaßpflegers kann der Klage gegen die Beklagte zu 1) nicht zum Erfolg verhelfen, da Sozialhilfeansprüche nicht wesentlich sind (BVerwGE 77, 181, 186/187) und ein Schadensersatzanspruch, der hätte vererbt werden können, zu Lebzeiten F.'s noch nicht entstanden war.

  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 194/87

    Haftung wegen Nichtberücksichtigung von Altlasten bei Bauleitplanung

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.1994 - 7 U 127/93
    Vielmehr ist jeweils zu prüfen, ob gerade das im Einzelfall berührte Interesse nach dem Zweck und der rechtlichen Bestimmung des Amtsgeschäfts geschützt werden soll (BGHZ 100, 313, 318; 106, 323, 331).
  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 227/84

    Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.1994 - 7 U 127/93
    Da es sich objektiv um ein teilweise fremdes Geschäft handelt, ist ein entsprechender Geschäftsführerwille zu vermuten (BGHZ 98, 235, 340).
  • BGH, 24.09.1987 - VII ZR 306/86

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Treuhandvertrages im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.1994 - 7 U 127/93
    Es ist anerkannt, daß die Besorgung eines fremden Geschäfts nicht deshalb ausgeschlossen ist, weil der Geschäftsführer seine Leistungen aufgrund eines mit dem Leistungsempfänger geschlossenen Vertrags erbringt (BGHZ 101, 393, 399).
  • BGH, 02.04.1987 - III ZR 149/85

    Amtspflichten des Amtsvormunds bei Aushandelung eines Arbeitsvertrages

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.1994 - 7 U 127/93
    Vielmehr ist jeweils zu prüfen, ob gerade das im Einzelfall berührte Interesse nach dem Zweck und der rechtlichen Bestimmung des Amtsgeschäfts geschützt werden soll (BGHZ 100, 313, 318; 106, 323, 331).
  • BGH, 26.10.1989 - III ZR 147/88

    Drittbezogenheit von Amtspflichten des Gerichts

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.1994 - 7 U 127/93
    Insoweit ist das Verhältnis der Klägerin zur Person F.'s nicht grundsätzlich anders zu bewerten als etwa die im Prozeßkostenhilfeverfahren bestehende Beziehung zwischen der bedürftigen Partei und dem ihr beizuordnenden Anwalt, den der Bundesgerichtshof im Fall einer unrechtmäßigen Verweigerung der Prozeßkostenhilfe nicht als "Dritten" im Sinne des § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB angesehen hat (BGHZ 109, 163).
  • BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 39/89

    Begriff der Geschäftsführung ohne Auftrag und des öffentlichen Interesses im

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.1994 - 7 U 127/93
    Daß der Anspruch auf Sozialhilfe öffentlich-rechtli-cher Natur ist, steht der Anwendung des § 677 nicht entgegen (vgl. zu ähnlich gelagerten Fällen: BGHZ 33, 251; BSGE 67, 100).
  • OLG Stuttgart, 28.09.1988 - 1 U 75/88
    Auszug aus OLG Köln, 20.01.1994 - 7 U 127/93
    So besteht keine Schutzpflicht des Sozialhilfeträgers gegenüber Personen, die dem Hilfsbedürftigen häusliche Pflege gewähren und damit in den Genuß des Pflegegeldes nach § 69 Abs. 3 BSHG kommen (OLG Stuttgart, VersR 1990, 276).
  • BGH, 14.06.1962 - III ZR 57/61

    Verschwinden zweier Schiffsjungen von Bord eines deutschen Schiffes in Pakistan -

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.1994 - 7 U 127/93
    Die Amtspflicht, Hilfsbedürftige zu unterstützen, besteht ihrer Natur nach nur gegenüber dem Hilfsbedürftigen selbst und nicht gegenüber denjenigen, die zu dem Hilfsbedürftigen in irgendwelchen Beziehungen stehen, etwa als Unterhaltsverpflichteter oder Vertragspartner (BGH NJW 1962, 2100, 2102).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2015 - L 20 SO 255/12

    Streit über die Übernahme der Kosten für die Unterbringung in einer Einrichtung

    Die zivilrechtliche Forderung des Beigeladenen zu 2 gegen den Kläger kann sich deshalb an den Beträgen orientieren, die sich aus dem materiellen Sozialhilferecht einschließlich der Vereinbarungen auf der Grundlage der §§ 75 ff. SGB XII ergeben (vgl. hierzu mittelbar etwa OLG Köln, Urteil vom 20.01.1994 - 7 U 127/93; zur Höhe des Anspruchs im Einzelnen s.u. b).
  • OLG Köln, 24.06.2004 - 7 U 23/04

    Kosten für die medizinische Versorgung eines mittellosen, nicht

    Für den Fall, dass der Patient - wie hier - verstirbt, sichert die anlässlich der Reform des Sozialhilferechts vom 23.7.1996 (BGBl. I S. 1088 ff.) eingefügte Vorschrift des § 28 Abs. 2 BSHG den Vergütungsanspruch des Krankenhausträgers gegen den Sozialhilfeträger (Zur Rechtslage vor Einführung des § 28 Abs. 2 BSHG vgl. Senat NJW-RR 95, 570).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2010 - L 14 U 102/07
    Die hiergegen nach erfolglosem Widerspruchs- und Klagverfahren (SG Stade S 7 U 127/93) eingelegte Berufung wies das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen mit Beschluss vom 28. März 1996 (L 3 U 163/95) zurück.

    Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die Prozessakten und die beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten sowie die Prozessakten der sozialgerichtlichen Verfahren S 7 U 127/93 (L 3 U 163/95), S 7 U 85/99 (L 6 U 360/00) und S 7 U 226/04 (L 14 U 88/08) verwiesen, die dem Gericht vorgelegen haben und Gegenstand der mündlichen Verhandlung und der Entscheidungsfindung gewesen sind.

  • LG Bonn, 16.01.2004 - 1 O 278/03

    Anforderungen an die Substantiierung eines Entschädigungsanspruchs eines

    Indes gewährte die zivilrechtliche Rechtsprechung auch bereits vor dem Inkrafttreten des § 28 Abs. 2 BSHG der Einrichtung, die einen pflegebedürftigen Sozialhilfeberechtigten aufgenommen hatte und der vor der Entscheidung des Sozialhilfeträgers über den Sozialhilfeantrag verstorben war, einen Anspruch auf Erstattung der Kosten nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag (vgl. OLG Köln, Urteil v. 20.01.1994 in NJW-RR 1995, S. 570 ff.; grundsätzlich insoweit auch OLG Zweibrücken, Urteil v. 17.03.1988 in FamRZ 1999, S. 410 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 13.01.1997 - 12 L 5245/95

    Erstattung von Aufwendungen für Krankenbehandlung; Aufwendungserstattung;

    In Betracht kämen neben einem Anspruch aus einem konkludent geschlossenen Honorarvertrag zwischen dem Justizfiskus und der Klinik wegen einer (atypischen, hier in der Duldung der Behandlung liegenden) Verlegung etwa Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag (zum Verhältnis von § 121 BSHG zu §§ 677 BGB aus zivilrechtlicher Sicht s. OLG Köln, Urt. v. 21. Januar 1994 - 7 U 127/93 -, NWVBl. 1995, 154 f; hiernach verdränge § 121 BSHG nicht den zivilrechtlichen Aufwendungsersatzanspruch aus §§ 683 Satz 1, 670 BGB).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.02.2006 - L 15 B 12/06

    Sozialhilfe - Kostenübernahme für Heimaufenthalt - Geltendmachung des

    Dies ergibt sich auch deutlich aus dem von der Antragstellerin zitierten Urteil des OLG Köln vom 20. Januar 1994 - 7 U 127/93 -, VersR 1995, 784 (unter III, dritter Absatz, mit weiteren Nachweisen), wo ausgeführt wird, dass die "Amtspflicht, Hilfsbedürftige zu unterstützen, ... ihrer Natur nach nur gegenüber dem Hilfsbedürftigen selbst" bestehe.
  • VG Düsseldorf, 25.03.2004 - 11 K 4791/02

    Ausgestaltung des Kostenerstattungsanspruchs der Betreiberin eines

    Die dem entgegenstehende zivilrechtliche Rechtsprechung, die die Anwendung der §§ 677 ff. BGB in diesen Fällen durch die Sonderregelung für den Nothelfer nach § 121 BSHG nicht für ausgeschlossen hält und zur Begründung dabei ansetzt, dass die Hilfe bei Untätigkeit des Hilfeträgers nicht weniger dringlich ist als bei Unkenntnis, - vgl. OLG Köln, Urteil vom 21. Januar 1994 - 7 U 127/93 -, NWVBl. 1995, 154 (155) - trägt dem dargelegten Regelungskonzept des BSHG nicht hinreichend Rechnung.
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